TEILNAHMEBEDINGUNGEN
gewinnspiel

  1. Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die ATEC GmbH & Co. KG, Käspfad 1, 97892 Kreuzwertheim.
  2. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist freiwillig. Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, die ein Mindestalter von 21 Jahren aufweisen, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse C, ständig in Deutschland wohnhaft sind und ihre Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen einschließlich der Datenschutzerklärung erklärt haben.
  3. Von der Teilnahme an dem Gewinnspiel ausgeschlossen sind die gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter der ATEC GmbH & Co. KG sowie deren Familien- und Haushaltsangehörige. Die ATEC GmbH & Co. KG ist berechtigt, Teilnehmer von der Verlosung sofort aus wichtigem Grund auszuschließen. Ein solcher Grund ist insbesondere bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen und bei unwahren Angaben zur Person gegeben.
  4. Es ist pro Teilnehmer nur eine Teilnahme an dem Gewinnspiel möglich, eine Mehrfachteilnahme ist ausgeschlossen. Die wiederholte Teilnahme eines Teilnehmers an dem Gewinnspiel hat seinen vollständigen Ausschluss vom Gewinnspiel zur Folge.
  5. Die ATEC GmbH & Co. KG behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die ATEC GmbH & Co. KG aus sachlichen Gründen insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.
  6. Es wird nur der beschriebene Preis vergeben: ein Wochenende mit dem LQ4-Mobil. Nicht enthaltene bzw. darüber hinausgehende Kosten (z. B. sonstige Verbrauchs-, Kraftstoff- und Stromkosten) trägt der Gewinner. Das Fahrzeug wird dem Gewinner nicht übereignet, sondern lediglich zur Nutzung im genannten Zeit­raum zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Fahrzeugs regelt der Fahrzeugnutzungsvertrag, der bei der Übergabe des Fahrzeugs ausgehändigt wird und unterzeichnet werden muss. Für das Fahr­ zeug besteht eine Haftpflichtversicherung, sowie eine Voll- bzw. Teilkaskoversicherung. Es besteht eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000 € pro Schadenfall. Der Fahrzeugnutzer haftet für Schäden am Fahrzeug bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung (z. B. Schäden infolge Alkohol- oder Drogenkonsums). Während der Nutzung des Fahrzeugs herrscht absolutes Alkoholverbot. Außerdem ist es verboten, das Fahrzeug unter Einfluss von Drogen oder Medikamenten, die das Fahrverhalten beeinflussen, zu benutzen.
  7. Die Teilnahme des Gewinnspiels ist nur am Stand von LQ4 auf der Messe Abenteuer & Allrad vom 30.05. bis 02.06.2024 in Bad Kissingen möglich. Die Vergabe der Preise findet nur unter den Teilnehmern statt, die sämtliche für die Teilnahme an dem Gewinnspiel auszufüllenden Gewinnkarte vollständig, verständlich und richtig ausgefüllt haben. Das Gewinnspiel endet am 02.06.2024 um 17:00 Uhr. Nach diesem Zeitpunkt ist keine Teilnahme mehr möglich. 
  8. Der Gewinner wird aus allen Teilnehmern durch Ziehung nach Zufallsprinzip nach Teilnahmeschluss ermittelt. Der Gewinner eines Preises wird zeitnah unter Verwendung der bei der Anmeldung gemachten weiteren Angaben per E-Mail benachrichtigt. Der Gewinner ist für eine uneingeschränkte Abrufbarkeit der Gewinnbenachrichtigung unter der von ihm angegebenen E-Mail-Adresse und etwaige Beschränkungen durch Spam-Filter etc. selbst verantwortlich. Der Gewinner hat den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung unverzüglich, spätestens jedoch 4 Wochen nach Zugang der Gewinnbenachrichtigung, gegenüber der ATEC GmbH & Co. KG zu bestätigen und die von der ATEC GmbH & Co. KG benötigten Angaben zu machen. Andernfalls ist die ATEC GmbH & Co. KG berechtigt, einen neuen Gewinner gemäß Auslosung zu bestimmen.
  9. Die Übergabe des Gewinns erfolgt über die ATEC GmbH & Co. KG. Mit der Annahme des Preises willigt der Gewinner ein, dass sein Name und ein Bild der Gewinnübergabe von der ATEC GmbH & Co. KG  veröffentlicht werden darf, wie beispielsweise auf  der Website und den sozialen Kanälen. Die Formalitäten zur Übergabe des Gewinns sowie der Übergabeort werden mit dem Gewinner individuell geklärt. Der Gewinner hat die An- und Abreise zum Übergabeort in Deutschland, sowie eventuell entstehende weitere Reise-, Verpflegungs- und Aufenthaltskosten selbst zu tragen.
  10. Eine Barauszahlung des Sachwerts oder ein Tausch des Gewinns ist nicht möglich. Der Preis ist nicht übertragbar. Der Gewinner akzeptiert notwendige Änderungen des Gewinns, die durch andere außerhalb des Einflussbereichs der am Gewinnspiel beteiligten Firmen liegenden Faktoren bedingt sind.
  11. Die Entscheidungen der ATEC GmbH & Co. KG sind endgültig. Diesbezügliche Anfragen können nicht beantwortet werden. ATEC GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn irgendwelche Schwierigkeiten auftreten, die die Integrität des Gewinnspiels gefährden.